FSS logo

Hausordnung

Teil 1: Allgemeine Regelungen

1. Aufgaben der Hausordnung

Die Hausordnung der Friedrich-Stoltze-Schule soll helfen, für alle – Schüler, Lehrer, Eltern und weitere Mitarbeiter – eine gute Arbeitsatmosphäre herzustellen. Höflichkeit und gegenseitige Rücksichtnahme sind hierfür grundlegende Voraussetzungen. Die Rechte des Einzelnen sind einzuschränken, wenn die Rechte anderer mehr als nach den Umständen unvermeidlich beeinträchtigt werden.

Den Anweisungen der Lehrer ist unbedingt Folge zu leisten. Es gehört zum guten Umgang miteinander, dass man sich auf Befragen ohne Zögern namentlich vorstellt.

Wir sind verpflichtet, die Schuleinrichtungen und das Gebäude der Friedrich-Stoltze-Schule pfleglich zu behandeln. Mutwillige Beschädigungen müssen auf Kosten des/der Verursacher repariert oder ersetzt werden.

Schulfremde müssen sich umgehend im Sekretariat anmelden und den Grund ihres Besuches angeben. Mit ihrer Anmeldung erkennen sie die Hausordnung an.

2. Geltungsbereich der Hausordnung

Die Hausordnung gilt für das gesamte Gelände der Friedrich-Stoltze-Schule Königstein.

Für Schüler ist der Aufenthalt nur in den beaufsichtigten Bereichen erlaubt. Diese sind: Flachbau, Langbau, Turnhallen und Pausenhöfe. Nur hier besteht Versicherungsschutz seitens des Schulträgers.

Ausnahmen sind die im Gebäude des Taunusgymnasiums unterrichteten Klassen. Für sie gilt während dieser Zeit auch dort der Versicherungsschutz.

Das Verlassen des Schulgeländes wird  nur in besonderen Fällen gestattet. Dazu muss auf schriftlich begründetem Antrag der Eltern die schriftliche Genehmigung des Klassenlehrers oder seines Stellvertreters für jeden Einzelfall eingeholt werden. Ein Versicherungsschutz besteht dann jedoch nicht.

3. Regelungen für besondere Schwerpunkte

Alle Zugänge (Treppen und Türen) müssen aus Sicherheitsgründen ständig freigehalten werden.

Während der  großen Pausen verlassen alle Schüler zu ihrer eigenen Erholung auf dem kürzesten Weg die Klassenräume. Der Aufenthalt im Aufenthaltsraum und im Foyer des Untergeschosses ist in den Pausen erlaubt. Vor allem im Bistrobereich und in der sich anschließenden Mensa sollte ein freundliches und  geordnetes Miteinander selbstverständlich sein.

Für das gesamte Schulgelände gilt in allen Pausen der „Pick-up-Service“, der auf die Klassen verteilt ist.

Toilettengänge der Schüler sind während des Unterrichts nur in Ausnahmefällen zulässig.

Schüler dürfen, wenn Klassenarbeiten geschrieben werden, den Raum nicht früher verlassen – auch wenn sie ihre Arbeit bereits beendet haben.

Das Fahrradfahren auf dem Schulhof ist nicht gestattet. Die Fahrradständer dürfen nur zum Abstellen oder Abholen des eigenen Rades aufgesucht werden. Mopeds werden nur am dafür vorgesehenen Platz abgestellt. Sie dürfen nicht an den Turnhallen oder Pavillons geparkt werden. Wer an fremden Fahrrädern oder Mopeds Veränderungen vornimmt, macht sich strafbar. Treppengeländer, Mauern usw. sind keine Turngeräte und dürfen nicht als solche genutzt werden.

Bewegungsspiele sind nur auf den Pausenhöfen erlaubt.

Das Ballspielen kann nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass Unbeteiligte nicht gefährdet werden. Im Zweifel entscheidet der Aufsicht führende  Lehrer.

Das Werfen mit Gegenständen ist untersagt; dies gilt insbesondere für Schneebälle. In den Gebäuden ist das Rennen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Für Freistunden stehen unseren Schülern der Aufenthaltsraum und die Bibliothek zur Verfügung. Der Aufenthalt im Unterrichtsbereich ist nur zu Zwecken des Unterrichts gestattet.

Das Rauchen und der Genuss von alkoholischen Getränken ist auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten.

4. Allgemeine Verhaltensregeln

Die Schüler sollen nur Gegenstände mitbringen, die für den Unterricht oder für das persönliche Wohlergehen notwendig sind. Gegenstände, die den Unterricht stören können, dürfen nicht mitgebracht werden. Der Gebrauch von elektronischen Unterhaltungs- und Kommunikationsgeräten (z.B. Handys, MP3-Player etc.) ist für Schüler auf dem Schulgelände der FSS nicht erlaubt.

Nicht mitgebracht werden dürfen außerdem gefährliche Gegenstände (z.B. Waffen oder waffenähnliche Gegenstände, Feuerzeuge, Knallkörper und gesundheitsgefährdende Stoffe).

Das Anwenden körperlicher und verbaler Gewalt widerspricht einem rücksichtsvollen Miteinander und verstößt auf schwerwiegende Weise gegen die Hausordnung.

Die Kleidung darf durch ihre Art und Aufmachung andere weder beleidigen oder bedrohen noch zu beleidigendem oder gar schädigendem Handeln auffordern.

Jeder Raum ist so zu verlassen, wie man ihn vorgefunden hat oder vorfinden möchte. Insbesondere sind Möbel an Ort und Stelle zurückzustellen und Abfälle in die vorgesehenen Behälter zu geben. Am Ende der letzten Unterrichtsstunde werden, gemäß aushängendem Reinigungsplan, alle Stühle „hochgestellt“. Verantwortlich ist der Ordnungsdienst der Klasse.

5. Auswirkungen bei Verstößen

Wer gegen die Hausordnung verstößt, kann, insbesondere im Falle der Wiederholung oder Uneinsichtigkeit, mit Aufgaben betraut werden, die z.B. auch der Wiedergutmachung dienen; ggf. werden die Erziehungsberechtigten schriftlich benachrichtigt.

Teil 2: Einzelregelungen

1. Unterrichtszeiten

Der Unterricht beginnt zur 1. Stunde  um  07.35 Uhr. Die 6. Stunde endet um 12.45 Uhr.
Vor der 1. Stunde wird der Aufenthaltsraum für Fahrschüler um 07.00 Uhr geöffnet.
Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schüler umgehend das Schulgelände.

2. Pausenbereiche

2.1. Freiflächen

Die Grünflächen sind schonend zu behandeln. Während der Sommermonate dürfen die Freiflächen vor der Verwaltung als Sitzflächen genutzt werden. Der Lehrerparkplatz, die dazugehörende Stützmauer, die Blumenkästen und die Freifläche hinter dem Parkplatz dürfen nicht betreten werden.

2.2. Fünf-Minuten-Pause

Die Fünf-Minuten-Pause ist eine Lehrer- und Raumwechselpause.

Die Schüler halten sich in den Klassenräumen auf bzw. warten vor den Fachräumen, bis der Klassen-/Fachlehrer zur nächsten Stunde erscheint.

2.3. Bibliothek

Die Bibliothek ist ein Lese- und Arbeitsraum, der von den Schülern und Lehrern in unterrichtsfreien Zeiten für stilles Arbeiten genutzt werden kann. (Er wird deshalb nicht als Aufenthaltsraum benutzt.) Bücher können zu den in der Bibliotheksordnung angegebenen Zeiten ausgeliehen und zurückgegeben werden. In der Bibliothek ist die ausliegende Bibliotheksordnung zu beachten.

2.4. Aufenthaltsraum

Der Aufenthaltsraum steht vor Unterrichtsbeginn ab 07.00 Uhr den Fahrschülern zur Verfügung.

Während der Unterrichtszeit halten sich im Aufenthaltsraum nur die Schüler auf, denen in der betreffenden Unterrichtsstunde dieser Raum zugewiesen wurde.

2.5. Sekretariat

Das Sekretariat ist für Schüler in dringenden Angelegenheiten nur zu den im Aushang angegebenen Zeiten zugänglich.

Fundsachen können in den Pausen beim Hausmeister abgegeben werden.

2.6. Sporthallen

Die Umkleidekabinen werden zu Beginn der Unterrichtsstunden aufgeschlossen. Nachdem sich die Schüler umgezogen haben, wird der Umkleideraum abgeschlossen und erst am Ende des Sportunterrichts wieder geöffnet. Jede Gruppe darf nur den Umkleideraum benutzen, der ihr  für die jeweiligen Sportstunden zugewiesen worden ist. Geld und Wertgegenstände sollen zum Sportunterricht nicht mitgebracht werden.

Eine Haftung für Geldverlust, abhanden gekommene Gegenstände kann seitens der Schule nicht übernommen werden.

2.7. Unterricht im Gebäude der Taunusschule

Schüler, die Unterricht im Gebäude des Taunusgymnasiums haben (Naturwissenschaften, Polytechnik/Arbeitslehre), verbringen die großen Pausen vorher und nachher auf dem Gelände der Friedrich-Stoltze-Schule.

Für Klassen bzw. Lerngruppen, die im Gebäude des TGK unterrichtet werden, gilt die Hausordnung des TGK.

Für alle Klassen gilt:

Die Klassenräume sind nach der letzten im Klassenraum stattfindenden Unterrichtsstunde besenrein zu fegen. Für die Umsetzung hat der jeweilige Fachlehrer zu sorgen.

Gültigkeit der Hausordnung: Die Hausordnung der Friedrich-Stoltze-Schule wird mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.

Königstein/Ts., den  01.08.12

Sabine Simons  (Schulleiterin)

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.